Fazit . . .
Der Postraub in der Subach lag zwar in zeitlicher und räumlicher Nähe wo berühmte Räuber- und Diebesbanden, die in der Zeit des ausgehenden 18. und frühen 19. Jahrhunderts im gesamten Rheingebiet und im Fränkischen ihr Unwesen trieben, sie hatten aber mit diesen Gruppen nichts gemein.
Diese armen Menschen begingen die Tat aus tiefer Not und Verelendung.
Der damalige Kriminalsekretär Carl Franz suggerierte in seinem Bericht durch die häufige Bemerkung, bei den SUBACH-RÄUBERN habe es sich um eine sehr berüchtigte, gefährliche und sogar den Staatsorganen Furcht einflößende Bande von skrupellosen Übeltätern gehandelt um die verhält-
nismäßig harten Urteile zu rechtfertigen, damit sie Nachahmern dieser Tat als Abschreckung dienen sollten.
Aber die Kombacher Täter lassen sich von ihrer sozialen Herkunft, ihrer Vorgehensweise und Organisationsform her nicht den beiden Haupttypen „Vagantenbande“ oder „Bauernbanditen“ zuordnen. Sie waren auch keine „Sozialrebellen“. Die Kombacher Bürger zielten zwar mit ihrer Tat auf materiellen Gewinn aber allein um ihre armselige Lebensgrundlage zu verbessern. Sie hatten aber in der Struktur nichts mit der mobilen und kühnen Vorgehensweise der organisierten Kriminalität eines populären Schinderhannes* oder der im viel größeren Maßstab operierenden „Großen Niederländischen Bande“ gemein. Sie waren auch keine Gauner aus der Vagantenpopulation**, sondern entstammten vorwiegend dem lokalen, sesshaften Bauerntum. Wenn sie vor dem Raub schon wilderten, so geschah dies nicht - wie etwa im Falle des sog. „Bayerischen Hiesel“, der in den 60er Jahren des 18. Jahrhunderts im schwäbisch-bayrischen Gebiet operierte - als Akt symbolischer Auflehnung gegen die Jagd als herrschaftliches Vergnügen und als Zeichen feudalen Herrschaftsanspruches, sondern zur elementaren Nahrungsversorgung. Das einzig Professionelle, der Vorschlag, die Kleinstaaterei auszunutzen, kam bezeichnenderweise von dem durch ausgedehnten Strumpfhandel im Ausland bewanderten David Briel.
Der Postraub in der Subach war also keine Widerstandsaktion gegen die Obrigkeit, sollte keine Vergeltung für erhaltenes Unrecht sein. Die Täter gaben sich weder die Attitüde der „Rächer der Armen“, noch förderten sie die LegendenbiIdung, wie sie der Schinderhannes trieb. Wir haben es hier mit einem schlichten Fall von Versorgungskriminalität zu tun. Aus sozialer Not motivierte Vergehen waren gleichsam das Basisdelikt der vorindustriellen Verelendung großer Bevölkerungsteile der deutschen Gesellschaft im Vormärz***.
Inwiefern war diese Bestrafung der Tat angemessen? Ohne die Frage von Recht und Gerechtigkeit relativieren zu wollen, scheint hier ein für die vormärzliche Reaktion typischer und greifbarer Fall für die Machtdemonstration des Staates, für Herrschaftssicherung mittels des Strafrechts, für die soziale Disziplinierung der Unterschichten durch die im wörtlichen Sinn gnadenlose Anwendung der Justizeinrichtungen vorzuliegen.
So schrieb der damalige Kriminalsekretär Carl Franz bei der Aufzeichnung der Handlung: „Sie waren sich kaum der Schwere ihrer Verbrechen bewusst“.
*) „Der Schinderhannes“, ein Räuber, der im Hunsrück und im Taunus sein Unwesen trieb wird als Johannes Bückler geboren. Er bekommt seinen Namen während seiner Lehrzeit, die er bei zwei Abdeckern, auch Schinder genannt, absolviert. (Quelle Wikipedia).
**) Vaganten - Fahrendes Volk (auch fahrende Leute) bezeichnet eine Vielfalt von Bevölkerungsgruppen der unteren und untersten Ränge vor allem der vormodernen ständischen Gesellschaft. Gemeinsam waren diesen sehr unterschiedlichen vagierenden Individuen und Gruppen verschiedener Herkunft und Tätigkeit (Quelle Wikipedia).
***) Der Begriff Vormärz bezeichnet die Epoche der deutschen Geschichte zwischen der Julirevolution von 1830 und der Märzrevolution
von 1848. Einige Historiker fassen die Epoche etwas weiter und lassen sie bereits mit dem Wiener Kongress von 1815 beginnen. Geographisch beschränkt sich der Begriff auf die Staaten des auf dem Wiener Kongress gegründeten Deutschen Bundes. (Quelle Wikipedia).
