Wie waren die Lebensumstände zur damaligen Zeit . . .

Kombach, der Heimatort von sechs der neun am Geschehen Beteiligten, Wolfgruben und Dexbach lagen im nördlichsten Zipfel der hessen-darmstäd­tischen Provinz Oberhessen, der wegen seiner ab­geschiedenen Lage das „Hinterland“ genannt wur­de. Hauptverbindung in diese Region war die Post­straße von Gießen über Gladenbach und Bieden­kopf nach Battenberg. Sie führte von der Stadtgren­ze Gießen bis zum Dorf Mornshausen über das Staatsgebiet Preußens und des Kurfürstentums Hessen-Kassel. Erst in den Jahren nach dem Post­raub wurde zwischen Gladenbach und Gießen eine Chaussee fertiggestellt, die mit Ausnahme einer kleinen Strecke nur über das Territorium des Groß­herzogtums führte.


Die wirtschaftliche Lage der Bevölkerung des „Hinterlandes“ war zu Beginn des 19. Jahrhunderts äußerst schlecht. Wegen besonders hoher Verschuldung des Staates erhob das Großherzogtum sehr hohe Steuern. Außerdem wurde die Bevölke­rung mit erheblichen Gemeindesteuern sowie durch bedeutende Kriegsschulden belastet. In den Dörfern erhöhten sich die Steuerlasten derjenigen, die überhaupt Steuern zahlten und ver­minderte sich in dem Maße, wie im Zuge der Verelendung großer Bevölkerungsteile unmittelbar vor der Industrialisierung die Zahl der völlig Vermögenslosen rapide anstieg.


Ebenso war auf den mageren Böden des Hinterlandes der Ertrag in der Landwirtschaft weit geringer, als in anderen Gegenden Hessens. Er betrug gegenüber der sogenannten „Kornkammer Wetterau“ nicht einmal die Hälfte. In den ungünstigen Hanglagen der Gemarkung Kombach war der Ertrag besonders gering.


Erschwert wurde die wirtschaftliche Lage noch durch die hier vorherrschende Form des bäuerli­chen Erbrechts. Infolge der Realerbteilung, d. h. der Aufteilung des bäuerlichen Grundbesitzes auf die Miterben, waren die landwirtschaftlichen Be­triebsflächen sehr klein. Von den kleinen Äckern allein konnten sich die Bauern-

familien nicht mehr ernähren. In dem Maße, wie der Lebensunterhalt allein durch die Landwirtschaft nicht mehr ge­währleistet war, wurde das Überleben von Neben­erwerbsmöglichkeiten abhängig. 


Insbesondere bildete die seit dem 18. Jahrhun­dert in Biedenkopf blühende handwerkliche Textil­produktion die unentbehrliche Existenzgrundlage für die ärmere Bevölkerung der Umgegend. In Biedenkopf gab es 1778 über 150 Tuchmachermeister, deren Zahl bis 1816 noch zunahm. Neben der Lohnarbeit bei den Tuchwebern erhielt die Textil­produktion mit der Heimspinnerei und der Heim­strickerei ihre für das Hinterland charakteristische Form. Hinterländer „Strumpfleute“ setz­ten ihre Strickwaren im Hausierhandel in den Städten der Rhein- und Maingegend ab, so auch der Dexbacher David Briel, der Initiator des Überfalls. Hauptabsatzgebiete waren auch die benachbarten preu­ßischen Provinzen. Teile des Exports gingen auf den europäischen Markt. Mit der Ein­richtung der napoleonischen Kontinentalsperre  (1806 - 1813) sank der Absatz. Nach der Vernichtung der „Gro­ßen Armee“ in Rußland führten französische Mili­täraufträge 1813 nur noch einmal kurzfristig zur Belebung des niedergehenden Gewerbes, das nun seine Bedeutung als Regulator zwischen wirt­schaftlicher Grundsicherung der Hinterländer Bevölkerung und unzureichendem landwirtschaftlichen Beschäftigungsangebot verlor.


Während der Zeit der französischen Besetzung mussten viele Bauern ihr Land mit Grundrenten belasten. So waren nicht nur kleine, sondern sogar mittlere Bauern hoch verschuldet. Als eine zusätzliche Belastung erwies sich die sogenannte Bauernbefreiung der napoleonischen Zeit. In Hessen-Darmstadt wurde 1811 die Aufhebung der Leibeigenschaft und aller damit verbundenen Abgaben und Frondienste dekretiert. Dahinter stand die Absicht, die alten Natural-

abgaben und Dienste in feste Geldrenten oder eine einmalige Ablösung durch Geld zu verwandeln. Die „Bauernbefreiung“ musste teuer erkauft werden. Nur die reichsten Bauern konnten sich tatsächlich freikaufen. Andere nahmen weitere Verschuldung auf sich und be­zahlten bis zu drei Generationen lang die Ablösung. Weil bei der großen Zahl von Zwangsverkäu­fen der Wert der Ländereien sank, reichte der Erlös oft nicht einmal zur Deckung der Schulden.


In dieser Lage der Armut, Verschuldung und Existenzgefährdung befand sich auch der Komba­cher Hans Jacob Geiz sowie viele andere Familien in den Dörfern des „Hinterlandes“. So musste es dem untersu­chenden Kriminalrichter geradezu als Indiz für un­rechtmäßigen Besitz auffallen, dass sich der alte Geiz, dessen Gesamtvermögen auf 270 Gulden ge­schätzt wurde, einen Ackerwagen für 28, Getreide für 26 Gulden in bar, die Begleichung fremder Steuerschulden und die Zahlung von 200 Gulden Einzugsgeld für seinen Sohn leisten konnte oder bedeutende Mengen Getreide kaufen konnte.