Wie waren die Lebensumstände zur damaligen Zeit . . .
Kombach, der Heimatort von sechs der neun am Geschehen Beteiligten, Wolfgruben und Dexbach lagen im nördlichsten Zipfel der hessen-darmstädtischen Provinz Oberhessen, der wegen seiner abgeschiedenen Lage das „Hinterland“ genannt wurde. Hauptverbindung in diese Region war die Poststraße von Gießen über Gladenbach und Biedenkopf nach Battenberg. Sie führte von der Stadtgrenze Gießen bis zum Dorf Mornshausen über das Staatsgebiet Preußens und des Kurfürstentums Hessen-Kassel. Erst in den Jahren nach dem Postraub wurde zwischen Gladenbach und Gießen eine Chaussee fertiggestellt, die mit Ausnahme einer kleinen Strecke nur über das Territorium des Großherzogtums führte.
Die wirtschaftliche Lage der Bevölkerung des „Hinterlandes“ war zu Beginn des 19. Jahrhunderts äußerst schlecht. Wegen besonders hoher Verschuldung des Staates erhob das Großherzogtum sehr hohe Steuern. Außerdem wurde die Bevölkerung mit erheblichen Gemeindesteuern sowie durch bedeutende Kriegsschulden belastet. In den Dörfern erhöhten sich die Steuerlasten derjenigen, die überhaupt Steuern zahlten und verminderte sich in dem Maße, wie im Zuge der Verelendung großer Bevölkerungsteile unmittelbar vor der Industrialisierung die Zahl der völlig Vermögenslosen rapide anstieg.
Ebenso war auf den mageren Böden des Hinterlandes der Ertrag in der Landwirtschaft weit geringer, als in anderen Gegenden Hessens. Er betrug gegenüber der sogenannten „Kornkammer Wetterau“ nicht einmal die Hälfte. In den ungünstigen Hanglagen der Gemarkung Kombach war der Ertrag besonders gering.
Erschwert wurde die wirtschaftliche Lage noch durch die hier vorherrschende Form des bäuerlichen Erbrechts. Infolge der Realerbteilung, d. h. der Aufteilung des bäuerlichen Grundbesitzes auf die Miterben, waren die landwirtschaftlichen Betriebsflächen sehr klein. Von den kleinen Äckern allein konnten sich die Bauern-
familien nicht mehr ernähren. In dem Maße, wie der Lebensunterhalt allein durch die Landwirtschaft nicht mehr gewährleistet war, wurde das Überleben von Nebenerwerbsmöglichkeiten abhängig.
Insbesondere bildete die seit dem 18. Jahrhundert in Biedenkopf blühende handwerkliche Textilproduktion die unentbehrliche Existenzgrundlage für die ärmere Bevölkerung der Umgegend. In Biedenkopf gab es 1778 über 150 Tuchmachermeister, deren Zahl bis 1816 noch zunahm. Neben der Lohnarbeit bei den Tuchwebern erhielt die Textilproduktion mit der Heimspinnerei und der Heimstrickerei ihre für das Hinterland charakteristische Form. Hinterländer „Strumpfleute“ setzten ihre Strickwaren im Hausierhandel in den Städten der Rhein- und Maingegend ab, so auch der Dexbacher David Briel, der Initiator des Überfalls. Hauptabsatzgebiete waren auch die benachbarten preußischen Provinzen. Teile des Exports gingen auf den europäischen Markt. Mit der Einrichtung der napoleonischen Kontinentalsperre (1806 - 1813) sank der Absatz. Nach der Vernichtung der „Großen Armee“ in Rußland führten französische Militäraufträge 1813 nur noch einmal kurzfristig zur Belebung des niedergehenden Gewerbes, das nun seine Bedeutung als Regulator zwischen wirtschaftlicher Grundsicherung der Hinterländer Bevölkerung und unzureichendem landwirtschaftlichen Beschäftigungsangebot verlor.
Während der Zeit der französischen Besetzung mussten viele Bauern ihr Land mit Grundrenten belasten. So waren nicht nur kleine, sondern sogar mittlere Bauern hoch verschuldet. Als eine zusätzliche Belastung erwies sich die sogenannte Bauernbefreiung der napoleonischen Zeit. In Hessen-Darmstadt wurde 1811 die Aufhebung der Leibeigenschaft und aller damit verbundenen Abgaben und Frondienste dekretiert. Dahinter stand die Absicht, die alten Natural-
abgaben und Dienste in feste Geldrenten oder eine einmalige Ablösung durch Geld zu verwandeln. Die „Bauernbefreiung“ musste teuer erkauft werden. Nur die reichsten Bauern konnten sich tatsächlich freikaufen. Andere nahmen weitere Verschuldung auf sich und bezahlten bis zu drei Generationen lang die Ablösung. Weil bei der großen Zahl von Zwangsverkäufen der Wert der Ländereien sank, reichte der Erlös oft nicht einmal zur Deckung der Schulden.
In dieser Lage der Armut, Verschuldung und Existenzgefährdung befand sich auch der Kombacher Hans Jacob Geiz sowie viele andere Familien in den Dörfern des „Hinterlandes“. So musste es dem untersuchenden Kriminalrichter geradezu als Indiz für unrechtmäßigen Besitz auffallen, dass sich der alte Geiz, dessen Gesamtvermögen auf 270 Gulden geschätzt wurde, einen Ackerwagen für 28, Getreide für 26 Gulden in bar, die Begleichung fremder Steuerschulden und die Zahlung von 200 Gulden Einzugsgeld für seinen Sohn leisten konnte oder bedeutende Mengen Getreide kaufen konnte.
