Unser Gemeindewappen

Die Gemeinde Kombach besaß bis Anfang der 1950er Jahre kein amtlich genehmigtes Wappen. Um das zu ändern, wandte sich die Gemeinde erstmals im Jahr 1958 mit einem entsprechenden Vorschlag an das zuständige Hessische Hauptstaatsarchiv.


Aber bevor es soweit war und der dafür verantwortliche hessische Innenminister eine Genehmigung gab, mussten im Vorhinein alle Entwürfe vom Hessischen Hauptstaats-archiv begutachtet werden. 


Wappenidee und Gutachten werden am Beispiel des Kombacher Wappens erläutert: 


Nach längeren Verhandlungen beschloss die Gemeindevertretung einstimmig, die Verleihung eines Entwurfs zu beantragen, der im gespaltenen Schild vorne und hinten eine Hirschstange in ver-

wechselten Farben (Rot und Silber) und unten in der geschweiften Spitze in Grün einen silbernen Quell zeigt. 


In dem beantragten Wappen weisen die beiden Hirschstangen in „redender“ Weise auf den Berg Hirschstein in unmittelbarer Nähe des Ortes sowie den Wildreichtum um Kombach hin. 


Die Farben Rot und Silber bringen zum Ausdruck, dass Kombach seit dem 13. Jahrhundert der Landgrafschaft Hessen angehört hat. Der silberne Quell symbolisiert die 1961 entdeckte Mine-

ralquelle, und für das Feld der geschweiften Spitze wurde die Farbe Grün gewählt, um auf die Wiesen im nahen Lahntal, den Wald und die Weiden hinzuweisen. 


Der Heraldiker des Hauptstaatsarchivs hat den Entwurf nach Wünschen der Gemeindevertretung und des Hauptstaatsarchivs entsprechend einwandfrei ausgeführt. Das Hauptstaatsarchiv befürwortet daher den Wappenentwurf für die Gemeinde Kombach in dieser Form. 


Genehmigung zur Führung des Gemeindewappens 


Im Staats-Anzeiger für das Land Hessen wurde am Montag,

dem 1O. Januar 1966 folgendes veröffentlicht: 


Genehmigung eines Wappens der Gemeinde Kombach,

Landkreis Biedenkopf, Regierungsbezirk Wiesbaden. 


Der Gemeinde Kombach im Landkreis Biedenkopf, Regierungsbezirk Wiesbaden, ist gemäß § 14 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung i. d. F. vom 1. Juli 1960 das nachstehend beschriebene Wappen genehmigt worden: 


Schild durch eine geschweifte grüne Spitze mit silbernem Quell von Rot und Silber gesparten, vorne und hinten eine Hirschstange in verwechselten Farben. 



Wiesbaden, 23.12. 1965 

 


Der Hessische Minister des Innern